Präventionskonzept für den Trainings- und Wettkampfbetrieb nach §8 (2)
Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19-Lockerungsverordnung der Bundesregierung, die mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, können alle Sportarten wieder ohne Mindest-abstände ausgeübt werden. Für Sportarten, bei denen es bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt, hat der Verein oder Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.
Wir als SPORTUNION sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit diesem Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigenverantwortung der Funktionäre, Mitglieder, TrainerInnen und SportlerInnen setzen!
Jeder am Trainings- und Wettkampfbetrieb Beteiligte ist selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!