Ab Montag, 21.09.2020 dürfen bei Trainings in geschlossenen Räumen nur mehr maximal 10 und outdoor maximal 100 Personen teilnehmen.
In einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (= TrainerInnen und BetreuerInnen). Bei Mannschaftssportarten, wie z.B. Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.
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